Wenn Sie in den Urlaub fahren und Ihr Zuhause unbeaufsichtigt zurücklassen, kann das beunruhigend sein. Der französische Marktführer für Fernüberwachung schützt Ihre Interessen, während Sie nicht da sind.
Um das Einbruchsrisiko und Ihre Sorgen zu verringern, wenn Sie tagsüber oder im Urlaub unterwegs sind, ist ein Fernüberwachungssystem eine passende Lösung. Verisure zählt in diesem Bereich zu den wichtigsten Anbietern auf dem Markt für Fernüberwachung. Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung und über 6,3 Millionen Kundinnen und Kunden weltweit, darunter mehr als 1 Million in Frankreich, ist dieser Spezialist die Nr. 1 für fernüberwachte Alarmanlagen in Frankreich*.
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Verisure Alarmanlage: Ihr Zuhause nicht ungeschützt lassen
Urlaub dient der Erholung. Sich ständig zu fragen, ob zu Hause alles in Ordnung ist, sollte deshalb nicht nötig sein. Verisure bietet ein individuell abgestimmtes Fernüberwachungssystem, das auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Es ist mit einer nach APSAD R31 P5*** zertifizierten Leitstelle verbunden, die rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche arbeitet. Wird Ihre Alarmanlage ausgelöst, reagieren die Verisure-Mitarbeitenden angemessen und bearbeiten Warnmeldungen zügig.
Darüber hinaus lässt sich Ihr Sicherheitssystem um zusätzliche Geräte und Funktionen erweitern: etwa Kameras für innen und außen, Bewegungsmelder, Erschütterungs- und Öffnungsmelder oder einen Einbruchschutznebel****. Die Mitarbeitenden der Fernüberwachung können diesen bei Bedarf aktivieren, um mögliche Einbrecher davon abzuhalten, weiter vorzugehen.
© Verisure
Fernzugriff per My Verisure App
Auch von unterwegs können Sie über die mobile App My Verisure mit Ihrem Smartphone auf Ihr System zugreifen. So lassen sich unter anderem die Aufnahmen der Kameras und Melder ansehen sowie die Alarmanlage ein- oder ausschalten. Zusätzlich erhalten Sie Benachrichtigungen in Echtzeit. Verisure kann somit zu mehr Sicherheit beitragen, denn Sie wissen auch aus mehreren tausend Kilometern Entfernung, wie es Ihrem Zuhause geht.
Kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern
Bei Interesse können Sie einen Kostenvoranschlag anfordern. Dieser Service ist kostenlos, unverbindlich und schnell erledigt. Anschließend kommt ein Sicherheitsexperte zu Ihnen nach Hause, führt eine Sicherheitsanalyse Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durch und legt den idealen Platz für die Geräte fest. Nach Annahme des Kostenvoranschlags erfolgt die Installation üblicherweise innerhalb von 48 Stunden*****.
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*Nr. 1 der Fernüberwachung in Frankreich. Quelle: Atlas 2025 von En Toute Sécurité, mit Genehmigung der Redaktion zur Nutzung der Statistiken. (Datenstand: 2024).
***Die Fernüberwachungsleitstellen von Verisure sind nach APSAD R31 Typ P5, Nr. 225.14.31/238.19.31, zertifiziert; die Zertifikate wurden vom CNPP ausgestellt. Diese Zertifizierung bezieht sich auf die Entgegennahme und Verarbeitung von Informationen in einer Fernüberwachungsleitstelle. Die wesentlichen Merkmale, die von der Dienstleistungszertifizierung (Referenzsystem I31) abgedeckt werden, sind: Die Fernüberwachungsleistung wird in einem klaren und vollständigen Dokument beschrieben / die kontinuierliche Bereitstellung der Überwachungsmittel / der Schutz und die Vertraulichkeit der Informationen / die Bearbeitung von Meldungen oder Alarmen / das Personal der Leitstelle ist geschult und kompetent / die eingerichtete Organisation zielt auf Kundenzufriedenheit ab. Installations-, Wartungs- oder Interventionsleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Zertifizierung.
****Bei diesem Produkt handelt es sich um einen Trockennebelgenerator.
*****Ab Vertragsunterzeichnung, ausgenommen Sonntage und Feiertage, vorbehaltlich der technischen Eignung der Installationsorte und der Verfügbarkeit des Kunden.
VERISURE ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 1.085.736 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre unter 345 006 027, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR 60 345 006 027. Das Unternehmen besitzt die Ausübungsgenehmigung Nr. AUT-092-2118-07-17-20190361822, die am 17.07.2019 vom Nationalen Rat für private Sicherheitsaktivitäten erteilt wurde. Die Ausübungsgenehmigung verleiht dem Unternehmen oder den davon begünstigten Personen keinerlei hoheitliche Befugnisse.
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